Ehrenamtliches Polizieren: Unterschied zwischen den Versionen

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Das ehrenamtliche Polizeiren unterscheidet sich hierbei nicht nur hinsichtlich der Bezeichnung, auch liegen diverse Unterschiede hinsichtlich der Ausgestaltung des ehrenamtlichen Polizierens vor.
 
Das ehrenamtliche Polizeiren unterscheidet sich hierbei nicht nur hinsichtlich der Bezeichnung, auch liegen diverse Unterschiede hinsichtlich der Ausgestaltung des ehrenamtlichen Polizierens vor.
In Baden-Württemberg verfügen die Ehrenamtlichen Polizisten über die selben Rechte und Ausrüstung von Polizeibeamten. Des Weiteren werden die Ehrenamtlichen zusammen mit Polizeibeamten eingesetzt, z.B. im Rahmen des Streifendienstes. Dieser Integration in die Polizeiarbeit ist auch Begründung für die Rechte und Ausrüstung der Freiwilligen, da, so die Argumentation, nur so die Eigensicherung bei Einsätzen möglich ist. In Bayern, Hessen und Sachsen sind die Freiwilligen hingegen mit weniger Rechten und einer weniger weitgehenden Ausrüstung ausgestattet. In diesen drei Bundesländern agieren die Ehrenamtlichen aber auch als eigenständige ergänzende Akteure zur Polizei, z.B. in Form von Streifengängen und mit der Aufgabe Auffälliges zu melden und für das Einschreiten die Polizei zu verständigen.
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In Baden-Württemberg verfügen die Ehrenamtlichen Polizisten über die selben Rechte und Ausrüstung von Polizeibeamten. Des Weiteren werden die Ehrenamtlichen zusammen mit Polizeibeamten eingesetzt, z.B. im Rahmen des Streifendienstes. Dieser Integration in die Polizeiarbeit ist auch Begründung für die Rechte und Ausrüstung der Freiwilligen, da, so die Argumentation, nur so die Eigensicherung bei Einsätzen möglich ist. In Bayern, Hessen und Sachsen sind die Freiwilligen hingegen mit weniger Rechten und einer weniger weitgehenden Ausrüstung ausgestattet. In diesen drei Bundesländern agieren die Ehrenamtlichen aber auch als eigenständige ergänzende Akteure zur Polizei, z.B. in Form von Streifengängen und mit der Aufgabe Auffälliges zu melden und für das Einschreiten die Polizei zu verständigen, hier liegt der Arbeitsschwerpunkt auf der Vorbeugung.

Aktuelle Version vom 5. Dezember 2017, 17:48 Uhr

Ehrenamtliches Polizieren umfasst die unterschiedlichen Formen der öffentlichen Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern in die Sicherheitsproduktion. Dieses erfolgt nur in einem Teil der Bundesländer.

Ehrenamtliches Polizieren findet sich in vier Bundesländern unter abweichenden Bezeichnungen:

  • Baden-Württemberg: freiwilliger Polizeidienst
  • Bayern: bayrische Sicherheitswacht
  • Hessen: freiwilliger Polizeidienst
  • Sachsen: sächsische Sicherheitswacht

Das ehrenamtliche Polizeiren unterscheidet sich hierbei nicht nur hinsichtlich der Bezeichnung, auch liegen diverse Unterschiede hinsichtlich der Ausgestaltung des ehrenamtlichen Polizierens vor. In Baden-Württemberg verfügen die Ehrenamtlichen Polizisten über die selben Rechte und Ausrüstung von Polizeibeamten. Des Weiteren werden die Ehrenamtlichen zusammen mit Polizeibeamten eingesetzt, z.B. im Rahmen des Streifendienstes. Dieser Integration in die Polizeiarbeit ist auch Begründung für die Rechte und Ausrüstung der Freiwilligen, da, so die Argumentation, nur so die Eigensicherung bei Einsätzen möglich ist. In Bayern, Hessen und Sachsen sind die Freiwilligen hingegen mit weniger Rechten und einer weniger weitgehenden Ausrüstung ausgestattet. In diesen drei Bundesländern agieren die Ehrenamtlichen aber auch als eigenständige ergänzende Akteure zur Polizei, z.B. in Form von Streifengängen und mit der Aufgabe Auffälliges zu melden und für das Einschreiten die Polizei zu verständigen, hier liegt der Arbeitsschwerpunkt auf der Vorbeugung.