Landespolizeiliches Polizieren: Unterschied zwischen den Versionen

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Landespolizeiliches Polizieren bezeichnet [[Polizieren]], welches durch Polizeibeamten der Länder erfolgt. Es unterscheidet sich vom [[subpolizeilichen Polizieren]] durch das spezifische Beschäftigungsverhältnis der Polizisten als Beamte.
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Landespolizeiliches Polizieren bezeichnet [[Polizieren]], welches durch Polizeibeamten der Länder erfolgt. [[Subpolizeiliches Polizieren]] unterscheidet sich von landespoliozeilichen Polizieren dadurch, dass keine Polizeibeamte sondern Angestellte eingesetzt werden.

Version vom 5. Dezember 2017, 12:05 Uhr

Landespolizeiliches Polizieren bezeichnet Polizieren, welches durch Polizeibeamten der Länder erfolgt. Subpolizeiliches Polizieren unterscheidet sich von landespoliozeilichen Polizieren dadurch, dass keine Polizeibeamte sondern Angestellte eingesetzt werden.