Kommunales Polizieren: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Kommunales Polizieren beschreibt das [[Polizieren]] durch Angestellte der Kommunen, z.B. in Form des kommunalen Ordnungsdienstes oder der Stadtpolizei. Es existiert keine einheitliche Bezeichnung für die Angestellten der Kommunen, die Streifendienste mit Ordnung und Sicherheitsaufgaben wahrnehmen. Auch unterscheiden sich die Kompetenzen und Ausstattungen dieser Angestellten. Meist sind diese aber uniformiert aber nicht bewaffnet, | + | Kommunales Polizieren beschreibt das [[Polizieren]] durch Angestellte der Kommunen, z.B. in Form des kommunalen Ordnungsdienstes oder der Stadtpolizei. Es existiert keine einheitliche Bezeichnung für die Angestellten der Kommunen, die Streifendienste mit Ordnung und Sicherheitsaufgaben wahrnehmen. Auch unterscheiden sich die Kompetenzen und Ausstattungen dieser Angestellten. Meist sind diese aber uniformiert aber nicht bewaffnet. |
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+ | Kommunales Polizieren mit besonders weitreichenden Aufgaben und Kompetenzen, z.B. die Stadtpolizei in Frankfurt a.M. die einerseits bewaffnet und andererseits z.T. auch in Zivil ihren Dienst verrichten [https://www.gdp.de/gdp/gdphe.nsf/id/27FBB42CDFE7F33EC1257C1F0054B640/$file/SP_Ffm.pdf?open], werden auch unter [[kommunales Polizieren plus]] gefasst. |
Aktuelle Version vom 14. März 2018, 14:18 Uhr
Kommunales Polizieren beschreibt das Polizieren durch Angestellte der Kommunen, z.B. in Form des kommunalen Ordnungsdienstes oder der Stadtpolizei. Es existiert keine einheitliche Bezeichnung für die Angestellten der Kommunen, die Streifendienste mit Ordnung und Sicherheitsaufgaben wahrnehmen. Auch unterscheiden sich die Kompetenzen und Ausstattungen dieser Angestellten. Meist sind diese aber uniformiert aber nicht bewaffnet.
Kommunales Polizieren mit besonders weitreichenden Aufgaben und Kompetenzen, z.B. die Stadtpolizei in Frankfurt a.M. die einerseits bewaffnet und andererseits z.T. auch in Zivil ihren Dienst verrichten [1], werden auch unter kommunales Polizieren plus gefasst.