Polizieren: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Polizieren''' meint die a) personelle Bewachung und/oder b) personelle Bestreifung und/oder c) sichtbare technische Überwachung öffentlich zugänglicher Räume und Orte sowie unmittelbar daraus resultierender Maßnahmen. Dabei ist das Polizieren mit der Aufgabe der Aufrechterhaltung oder Herstellung von Sicherheit und Ordnung verbunden gleichwohl wie und von wem Sicherheit und Ordnung definiert werden.
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'''Polizieren''' ist eine Tätigkeitsbeschreibung im Kontext der Aufrechterhaltung und Herstellung von Sicherheit und Ordnung, die nicht an den namensgebenden Akteur Polizei geknüpft ist. Es existieren, insbesondere im englischsprachigen Raum unterschiedliche Begriffsverständnisse für den Begriff des Polizierens bzw. des ''policings''.  
  
In Abhängigkeit von den polizierenden Akteuren sind unterschiedliche [[Formen des Polizierens]] zu unterscheiden:
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Im Rahmen des Projektes PluS-i meint Polizieren die
*[[Landespolizeiliches Polizieren]]
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*[[Bundespolizeiliches Polizieren]]
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a) personelle Bewachung und/oder
*[[Subpolizeiliches Polizieren]]
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*[[Kommunales Polizieren]]
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b) personelle Bestreifung und/oder
*[[Gewerbliches Polizieren]]
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*[[Ehrenamtliches Polizieren]]
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c) sichtbare technische Überwachung
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öffentlich zugänglicher Räume und Orte sowie unmittelbar daraus resultierender Maßnahmen. Dabei ist das Polizieren mit der Aufgabe der Aufrechterhaltung oder Herstellung von Sicherheit und Ordnung verbunden gleichwohl wie und von wem Sicherheit und Ordnung definiert werden.
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In Abhängigkeit von den polizierenden Akteuren sind unterschiedliche [[Formen des Polizierens]] zu unterscheiden.

Aktuelle Version vom 5. Dezember 2017, 16:18 Uhr

Polizieren ist eine Tätigkeitsbeschreibung im Kontext der Aufrechterhaltung und Herstellung von Sicherheit und Ordnung, die nicht an den namensgebenden Akteur Polizei geknüpft ist. Es existieren, insbesondere im englischsprachigen Raum unterschiedliche Begriffsverständnisse für den Begriff des Polizierens bzw. des policings.

Im Rahmen des Projektes PluS-i meint Polizieren die

a) personelle Bewachung und/oder

b) personelle Bestreifung und/oder

c) sichtbare technische Überwachung

öffentlich zugänglicher Räume und Orte sowie unmittelbar daraus resultierender Maßnahmen. Dabei ist das Polizieren mit der Aufgabe der Aufrechterhaltung oder Herstellung von Sicherheit und Ordnung verbunden gleichwohl wie und von wem Sicherheit und Ordnung definiert werden.

In Abhängigkeit von den polizierenden Akteuren sind unterschiedliche Formen des Polizierens zu unterscheiden.