Gewerbliches Polizieren: Unterschied zwischen den Versionen
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Gewerbliches Polizieren umfasst alle Tätigkeiten des [[Polizieren]]s, die durch Unternehmen erfolgen. Häufig sind gewerbliche Anbieter des Polizierens in s.g. halböffentlichen Räumen tätig, in Einzelfällen aber auch im öffentlichen Raum. | Gewerbliches Polizieren umfasst alle Tätigkeiten des [[Polizieren]]s, die durch Unternehmen erfolgen. Häufig sind gewerbliche Anbieter des Polizierens in s.g. halböffentlichen Räumen tätig, in Einzelfällen aber auch im öffentlichen Raum. | ||
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Aktuelle Version vom 5. Dezember 2017, 16:54 Uhr
Gewerbliches Polizieren umfasst alle Tätigkeiten des Polizierens, die durch Unternehmen erfolgen. Häufig sind gewerbliche Anbieter des Polizierens in s.g. halböffentlichen Räumen tätig, in Einzelfällen aber auch im öffentlichen Raum.
Im halböffentlichen Raum sind private Sicherheitsunternehmen z.B. in Bahnhöfen (DB-Sicherheit) oder Einkaufspassagen im Auftrag der jeweiligen Betreiber tätig und agieren auf Basis des Hausrechtes. Im öffentlichen Raum existieren s.g. City-Streifen die von gewerblichen Anbietern geleistet und von kommunaler Seite beauftragt sind.