Subpolizeiliches Polizieren: Unterschied zwischen den Versionen
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− | '''Subpolizeiliches Polizieren''' bezeichnet all jene Formen des [[Polizieren]]s welche von Angestellten der [[Polizei]] und nicht von Polizeibeamten ausgeführt wird. Hierzu zählen in Deutschland z.B. die Wachpolizeien in Sachsen, Hessen und dem Saarland. Weiter Wachpolizeien z.B. in Niedersachen sind in ihren Aufgabenbereichen begrenzt (z.B. auf die Begleitung von Schwertransporten) und fallen damit nicht unter | + | '''Subpolizeiliches Polizieren''' bezeichnet all jene Formen des [[Polizieren]]s welche von Angestellten der [[Polizei]] und nicht von Polizeibeamten ausgeführt wird. Hierzu zählen in Deutschland z.B. die Wachpolizeien in Sachsen, Hessen und dem Saarland. Weiter Wachpolizeien z.B. in Niedersachen sind in ihren Aufgabenbereichen begrenzt (z.B. auf die Begleitung von Schwertransporten) und fallen damit nicht unter polizierende Akteure im Sinne des hier verwendeten Polizieren-Begriffs. |
Aktuelle Version vom 4. Dezember 2017, 14:59 Uhr
Subpolizeiliches Polizieren bezeichnet all jene Formen des Polizierens welche von Angestellten der Polizei und nicht von Polizeibeamten ausgeführt wird. Hierzu zählen in Deutschland z.B. die Wachpolizeien in Sachsen, Hessen und dem Saarland. Weiter Wachpolizeien z.B. in Niedersachen sind in ihren Aufgabenbereichen begrenzt (z.B. auf die Begleitung von Schwertransporten) und fallen damit nicht unter polizierende Akteure im Sinne des hier verwendeten Polizieren-Begriffs.