Polizieren: Unterschied zwischen den Versionen

Aus wiki.plus-i.de
Wechseln zu: Navigation, Suche
Zeile 1: Zeile 1:
'''Polizieren''' meint die  
+
'''Polizieren''' ist eine Tätigkeitsbeschreibung im Kontext der Aufrechterhaltung und Herstellung von Sicherheit und Ordnung, die nicht an den namensgebenden Akteur Polizei geknüpft ist. Es existieren, insbesondere im englischsprachigen Raum unterschiedliche Begriffsverständnisse für den Begriff des Polizierens bzw. des policings.
 +
 
 +
Im Rahmen des Projektes PluS-i meint Polizieren die  
  
 
a) personelle Bewachung und/oder  
 
a) personelle Bewachung und/oder  
Zeile 9: Zeile 11:
 
öffentlich zugänglicher Räume und Orte sowie unmittelbar daraus resultierender Maßnahmen. Dabei ist das Polizieren mit der Aufgabe der Aufrechterhaltung oder Herstellung von Sicherheit und Ordnung verbunden gleichwohl wie und von wem Sicherheit und Ordnung definiert werden.
 
öffentlich zugänglicher Räume und Orte sowie unmittelbar daraus resultierender Maßnahmen. Dabei ist das Polizieren mit der Aufgabe der Aufrechterhaltung oder Herstellung von Sicherheit und Ordnung verbunden gleichwohl wie und von wem Sicherheit und Ordnung definiert werden.
  
In Abhängigkeit von den polizierenden Akteuren sind unterschiedliche [[Formen des Polizierens]] zu unterscheiden:
+
In Abhängigkeit von den polizierenden Akteuren sind unterschiedliche [[Formen des Polizierens]] zu unterscheiden.
*[[Landespolizeiliches Polizieren]]
 
*[[Bundespolizeiliches Polizieren]]
 
*[[Subpolizeiliches Polizieren]]
 
*[[Kommunales Polizieren]]
 
*[[Gewerbliches Polizieren]]
 
*[[Ehrenamtliches Polizieren]]
 

Version vom 5. Dezember 2017, 16:17 Uhr

Polizieren ist eine Tätigkeitsbeschreibung im Kontext der Aufrechterhaltung und Herstellung von Sicherheit und Ordnung, die nicht an den namensgebenden Akteur Polizei geknüpft ist. Es existieren, insbesondere im englischsprachigen Raum unterschiedliche Begriffsverständnisse für den Begriff des Polizierens bzw. des policings.

Im Rahmen des Projektes PluS-i meint Polizieren die

a) personelle Bewachung und/oder

b) personelle Bestreifung und/oder

c) sichtbare technische Überwachung

öffentlich zugänglicher Räume und Orte sowie unmittelbar daraus resultierender Maßnahmen. Dabei ist das Polizieren mit der Aufgabe der Aufrechterhaltung oder Herstellung von Sicherheit und Ordnung verbunden gleichwohl wie und von wem Sicherheit und Ordnung definiert werden.

In Abhängigkeit von den polizierenden Akteuren sind unterschiedliche Formen des Polizierens zu unterscheiden.