Polizieren: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 4. Dezember 2017, 10:55 Uhr
Polizieren meint die a) personelle Bewachung und/oder b) personelle Bestreifung und/oder c) sichtbare technische Überwachung öffentlich zugänglicher Räume und Orte sowie unmittelbar daraus resultierender Maßnahmen. Dabei ist das Polizieren mit der Aufgabe der Aufrechterhaltung oder Herstellung von Sicherheit und Ordnung verbunden gleichwohl wie und von wem Sicherheit und Ordnung definiert werden.