Landespolizeiliches Polizieren: Unterschied zwischen den Versionen

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Landespolizeiliches Polizieren bezeichnet [Polizieren], welches durch Polizeibeamten der Länder erfolgt. Es unterscheidet sich vom [subpolizeilichen Polizieren] durch das spezifische Beschäftigungsverhältnis der Polizisten als Beamte.

Version vom 5. Dezember 2017, 11:00 Uhr

Landespolizeiliches Polizieren bezeichnet [Polizieren], welches durch Polizeibeamten der Länder erfolgt. Es unterscheidet sich vom [subpolizeilichen Polizieren] durch das spezifische Beschäftigungsverhältnis der Polizisten als Beamte.