Landespolizeiliches Polizieren
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Landespolizeiliches Polizieren bezeichnet Polizieren, welches durch Polizeibeamten der Länder erfolgt. Explizit fallen unter diese Form des Polizierens Tätigkeiten im Aufgabenbereich der Gefahrenabwehr, z.B. Streifentätigkeiten.
Subpolizeiliches Polizieren unterscheidet sich von landespolizeilichem Polizieren dadurch, dass keine Polizeibeamte sondern Angestellte eingesetzt werden.