Kommunales Polizieren: Unterschied zwischen den Versionen

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Kommunales Polizieren beschreibt das [[Polizieren]] durch Angestellte der Kommunen, z.B. in Form des kommunalen Ordnungsdienstes oder der Stadtpolizei. Es existiert keine einheitliche Bezeichnung für die Angestellten der Kommunen, die Streifendienste mit Ordnung und Sicherheitsaufgaben wahrnehmen. Auch unterscheiden sich die Kompetenzen und Ausstattungen dieser Angestellten. Meist sind diese aber uniformiert aber nicht bewaffnet, Ausnahme ist hierbei z.B. die Stadtpolizei in Frankfurt a.M. die einerseits bewaffnet und andererseits z.T. auch in zivil ihren dienst verrichten.[>https://www.gdp.de/gdp/gdphe.nsf/id/27FBB42CDFE7F33EC1257C1F0054B640/$file/SP_Ffm.pdf?open]
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Kommunales Polizieren beschreibt das [[Polizieren]] durch Angestellte der Kommunen, z.B. in Form des kommunalen Ordnungsdienstes oder der Stadtpolizei. Es existiert keine einheitliche Bezeichnung für die Angestellten der Kommunen, die Streifendienste mit Ordnung und Sicherheitsaufgaben wahrnehmen. Auch unterscheiden sich die Kompetenzen und Ausstattungen dieser Angestellten. Meist sind diese aber uniformiert aber nicht bewaffnet, Ausnahme ist hierbei z.B. die Stadtpolizei in Frankfurt a.M. die einerseits bewaffnet und andererseits z.T. auch in zivil ihren dienst verrichten.[https://www.gdp.de/gdp/gdphe.nsf/id/27FBB42CDFE7F33EC1257C1F0054B640/$file/SP_Ffm.pdf?open]

Version vom 5. Dezember 2017, 16:14 Uhr

Kommunales Polizieren beschreibt das Polizieren durch Angestellte der Kommunen, z.B. in Form des kommunalen Ordnungsdienstes oder der Stadtpolizei. Es existiert keine einheitliche Bezeichnung für die Angestellten der Kommunen, die Streifendienste mit Ordnung und Sicherheitsaufgaben wahrnehmen. Auch unterscheiden sich die Kompetenzen und Ausstattungen dieser Angestellten. Meist sind diese aber uniformiert aber nicht bewaffnet, Ausnahme ist hierbei z.B. die Stadtpolizei in Frankfurt a.M. die einerseits bewaffnet und andererseits z.T. auch in zivil ihren dienst verrichten.[1]