Landespolizeiliches Polizieren: Unterschied zwischen den Versionen

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Landespolizeiliches Polizieren bezeichnet [[Polizieren]], welches durch Polizeibeamten der Länder erfolgt. Explizit fallen unter diese Form des Polizierens Tätigkeiten im Aufgabenbereich der Gefahrenabwehr, z.B. Streifentätigkeiten.
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'''Landespolizeiliches Polizieren''' bezeichnet [[Polizieren]], welches durch Polizeibeamten der Länder erfolgt. Explizit fallen unter diese Form des Polizierens Tätigkeiten im Aufgabenbereich der Gefahrenabwehr, z.B. Streifentätigkeiten.
  
 
[[Subpolizeiliches Polizieren]] unterscheidet sich von landespolizeilichem Polizieren dadurch, dass keine Polizeibeamte sondern Angestellte eingesetzt werden.
 
[[Subpolizeiliches Polizieren]] unterscheidet sich von landespolizeilichem Polizieren dadurch, dass keine Polizeibeamte sondern Angestellte eingesetzt werden.

Aktuelle Version vom 5. Dezember 2017, 11:09 Uhr

Landespolizeiliches Polizieren bezeichnet Polizieren, welches durch Polizeibeamten der Länder erfolgt. Explizit fallen unter diese Form des Polizierens Tätigkeiten im Aufgabenbereich der Gefahrenabwehr, z.B. Streifentätigkeiten.

Subpolizeiliches Polizieren unterscheidet sich von landespolizeilichem Polizieren dadurch, dass keine Polizeibeamte sondern Angestellte eingesetzt werden.