Plurales Polizieren: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Plurales Polizieren''' (P.P.) ist das koexistente und/oder kooperative [[Polizieren]] von mindestens zwei unterschiedlichen abgrenzbaren Akteuren in deckungsgleichen, sich überschneidenden oder aneinander angrenzenden Zuständigkeitsbereichen.
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P.P. ist damit eine Kombination unterschiedlicher [[Formen des Polizierens]], z.B. [[landespolizeiliches Polizieren]] und [[gewerbliches Polizieren]].

Aktuelle Version vom 4. Dezember 2017, 13:05 Uhr

Plurales Polizieren (P.P.) ist das koexistente und/oder kooperative Polizieren von mindestens zwei unterschiedlichen abgrenzbaren Akteuren in deckungsgleichen, sich überschneidenden oder aneinander angrenzenden Zuständigkeitsbereichen.

P.P. ist damit eine Kombination unterschiedlicher Formen des Polizierens, z.B. landespolizeiliches Polizieren und gewerbliches Polizieren.